Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gültig für Aufträge an MedienMarkt Rundschau mit Sitz in Benjamindorf, Sachsen-Anhalt, Deutschland.

1. Geltungsbereich und Annahme

Diese Bedingungen gelten für redaktionelle Leistungen wie Branchenbriefings, Wochenübersichten, Themenrecherchen und Redaktionsgespräche. Mit der schriftlichen Auftragsbestätigung oder der Annahme eines Angebots gelten diese AGB als akzeptiert.

2. Leistungen

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem vereinbarten Kurzbrief und der Auftragsbestätigung. Änderungen bedürfen der schriftlichen Abstimmung. Wir erbringen journalistische und redaktionelle Arbeit; wir übernehmen keine Mediabuchung, Kampagnenproduktion oder Rechtsberatung.

3. Mitwirkungspflichten

Auftraggeberinnen stellen Fokus, Ausschluss thema und relevante Hintergrundinformationen rechtzeitig bereit. Verzögerungen in der Zulieferung können Liefertermine verschieben.

4. Geistiges Eigentum

Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben Nutzungsrechte an gelieferten Texten bei MedienMarkt Rundschau. Nach Zahlung erhält die Auftraggeberin ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den internen Gebrauch. Weitergabe an Dritte oder Veröffentlichung bedarf unserer Zustimmung, sofern nicht anders vereinbart.

5. Haftung

Wir haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden, höchstens jedoch in Höhe des jeweiligen Auftragshonorars. Keine Haftung für Entscheidungen, die allein auf Grundlage unserer Einordnung getroffen werden.

6. Honorare und Zahlung

Honorare sind in der Auftragsbestätigung ausgewiesen. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

7. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von MedienMarkt Rundschau in Sachsen-Anhalt.

8. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag wirksam. Abweichungen bedürfen der Schriftform.